Sie können ihr Fahrzeug im Haftpflichtschadenfall 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert und ggf. anfallender Wertminderung  reparieren lassen.

Voraussetzung ist das so genannte Integritätsinteresse.  Dies besagt das eine Weiternutzung (Nutzungswille) des Fahrzeuges für mindestens 6 Monate erforderlich ist.