Man unterscheidet die Wertminderung in merkantil und technisch.

Merkantile: Hierbei handelt es sich um den Wert, den ein verunfalltes Fahrzeug bei einem Verkauf weniger erzielen würde, als wäre es unfallfrei. Diese kann als Ausgleich bei einem unverschuldeten Unfall von der Versicherung gezahlt werden und wird nur vom Kfz-Sachverständigen festgesetzt. Man spricht dann von einer merkantilen Wertminderung.

Technische:Wenn nach der Reparatur Mängel zurück bleiben, spricht man von einer technische Wertminderung.