Der Restwert ist der Wert den Ihr Fahrzeug im verunfallten Zustand noch Wert ist.

Der Restwert ist im Gutachten aufgeführt wenn die Reparaturkosten einen bestimmten Prozentsatz von dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs erreicht haben.

Wenn die Reparaturkosten höher sind als die Summe vom Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, kann die Versicherung  im Falle einer fiktiven Abrechnung den günstigeren Wert auszahlen.