Ja, Sie können einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen ihrer Wahl nach einem unverschuldeten Unfall bestimmen, denn Sie haben das Recht auf eine unabhängige Begutachtung Ihres Schadens.
Ja, Sie können einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen ihrer Wahl nach einem unverschuldeten Unfall bestimmen, denn Sie haben das Recht auf eine unabhängige Begutachtung Ihres Schadens.