Der Restwert ist der Wert den Ihr Fahrzeug im verunfallten Zustand noch Wert ist. Der Restwertes ist im Gutachten aufgeführt wenn die Reparaturkosten einen bestimmten Prozentsatz von dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs erreicht haben. Wenn die Reparaturkosten höher sind als die Summe von Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes, kann die Versicherung im Falle einer fiktiven Abrechnung den günstigeren Wert auszahlen.