Sie können Ihr Fahrzeug im Haftpflichtschadenfall 30% über dem Wiederbeschaffungswert und ggf. anfallender Wertminderung reparieren lassen. Voraussetzung ist das so genannte Integritätsinteresse. Dies besagt, dass eine Weiternutzung (Nutzungswille) des Fahrzeuges erforderlich ist.